Arbeitsschutzorganisation – wer hat Verantwortung; wer unterstützt

Elke ist neu als Kitaleitung. Sie hat mit ihrer Stellenbeschreibung eine Übertragung der Aufgaben des Arbeitsschutzes erhalten. Nun ist sie auf der Suche, was das wohl im Einzelnen heißen könnte. Sie bespricht mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit zunächst die Organisation im Arbeitsschutz.

Verantwortung im Arbeitsschutz

Arbeitgeber*innen sind verantwortlich für den Arbeitsschutz, können aber auch Aufgaben an Führungskräfte übertragen (z.B. die Kitaleitung). Es ist wichtig, dass klar ist, wer für welche Aufgaben zuständig ist. Führungskräfte sind immer mitverantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Betriebsarzt / Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt eine Betreuung zum Arbeitsschutz vor und die Unfallversicherungsträger ermöglichen verschiedene Betreuungsmodelle, je nach Größe des Betriebes. Dabei ist die Anzahl der Beschäftigten von besonderer Bedeutung. Die Betreuung muss durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt erfolgen. Diese Fachleute müssen bestellt werden und unterstützen mit ihrem Fachwissen im Arbeitsschutz. Häufig handelt es sich dabei um externe Personen.

Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte unterstützen die verantwortlichen Personen im Arbeitsschutz innerhalb des Betriebes. Sie müssen bestellt werden, wenn sich mehr als 20 Versicherte regelmäßig im Betrieb aufhalten. Versicherte sind die Beschäftigten und die betreuten Kinder. Die Sicherheitsbeauftragten haben keine rechtliche Verantwortung. Sicherheitsbeauftragte müssen bestellt und befähigt werden. Bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann eine Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten besucht werden. Diese Seminare sind für die Mitgliedsbetriebe kostenfrei. Es gibt auch andere Anbieter dieser Schulungen.

Arbeitsschutz-Ausschuss

Betriebe, die mehr als 20 Beschäftigte haben, müssen einen Arbeitsschutzausschuss gründen. In diesem Ausschuss wird der Arbeitsschutz systematisch organisiert. Mitglieder sind (in der Regel):

  • Arbeitergeber*in bzw. die Arbeitsschutzverantwortlichen
  • Betriebsrat
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • Sicherheitsbeauftragte

Jetzt weiß Elke, was sie in Ihrer Kita organisieren und mit dem Träger besprechen muss.

Heidrun Schudak Profilbild
Ich bin

Heidrun Schudak

Fachkraft für Arbeitssicherheit für Kindertageseinrichtungen

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